Atemschutzunterweisung – 23.02.2016

Atemschutzunterweisung

Am heutigen Abend fand die jährliche Pflichtunterweisung für Atemschutzgeräteträger statt.

Jeder Atemschutzgeräteträger ist neben dem Besuch einer Atemschutzstrecke und der Teilnahme an einer Atemschutzübung dazu verpflichtet, alle 12 Monate an einer Unterweisung teilzunehmen.

Diese Vorgaben müssen erfüllt werden, damit der Atemschutzgeräteträger in den Einsatz gehen darf.

Die Unterweisung beinhaltet Themen wie die Tauglichkeitsuntersuchtung G26.3 bei einem Arzt, technische Ausrüstung, Neuerungen an der Ausrüstung und in Vorgängen beim Einsatz usw.

Nur so ist ein erfolgreicher Einsatz möglich und vor allem, dass die Atemschutzgeräteträger wieder heil aus dem Einsatz zurückkehren.

 

Neben der Unterweisung gab es gestern noch eine Schulung für ein Gerät zur Erkennung von Gasen, wie zum Beispiel Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff.
In Einsätzen kann es vorkommen, dass Atemschutzgeräteträger benötigt werden, auch wenn nichts brennt. Gerade bei Suiziden und technischen Problemen in Gewerbebetrieben kann es sein, dass Gase nur mit einem speziellen Gerät erkannt werden können. Viele Gase sind geruchslos.

2015 wurden wir zusammen mit der Feuerwehr Utting zu einem Einsatz in eine Wirtschaft gerufen, da dort die Schankanlage ein Leck hatte und dort CO2 austrat.